Das Bundesteilhabegesetz wird zum 1.1.2018 das SGB IX ersetzen. Bereits zum 1.1.2017 treten einige Regelungen betreffend die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung in Kraft.
Seit vielen Jahren geben wir jährlich eine Jahreskarte für Mandanten heraus, die vom früheren Anwaltskollegen und heute freien Künstler Philipp Heinisch gezeichnet wird.