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Kanzlei für Arbeitsrecht

Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Maria Timmermann wurde im Jahr 1996 von Rechtsanwältin Maria Timmermann gegründet. Heute befindet sich der Sitz der Kanzlei  am Kurfürstendamm 59 in 10707 Berlin. Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte und juristischen Mitarbeiter haben ihren Schwerpunkt im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts gesetzt.

Seit Januar 2021 arbeite ich als Rechtsanwältin in der Kanzlei Rechtsanwälte Langwieser mit. Sie finden mich dort auch unter Maria Timmermann – Langwieser Partnerschaft

Auf dem Gebiet des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts sind wir sowohl beratend als auch in Auseinandersetzungen vor Gericht tätig. 

Zum einen betreuen wir die klassischen individualarbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich und gerichtlich (Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungsentfernungsklagen, Zahlungsklagen). Wir vertreten aber auch in Einigungsstellenverfahren und in Beschlussverfahren. Im Rahmen von Arbeitskämpfen werden wir ebenfalls außergerichtlich und gerichtlich tätig.

Wir beraten bei Tarifverhandlungen, Verhandlung und Abschluss von Dienst- oder Betriebsvereinbarungen sowie Interessenausgleich und Sozialplänen. Auch Unternehmensumstrukturierungen werden in arbeitsrechtlicher Hinsicht von uns begleitet.

Als besondere Spezialität hat sich das Recht des öffentlichen Dienstes, und dort eine besonders intensive Tätigkeit im Bereich des Tarifrechts der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst herausgebildet. 

Bei Problemstellungen aus dem Personalvertretungsrecht stehen wir ebenfalls mit unserer Fachkompetenz zur Verfügung. Hier wird im Hinblick auf die unterschiedlichen  Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder und der darin enthaltenen sehr speziellen Beteiligungstatbestände und Verfahren, die stark von den Regularien des Betriebsverfassungsrechts abweichen, versierte und erfahrene Beratung nachgefragt, die wir aufgrund unserer Schwerpunkttätigkeit und beruflichen Erfahrungen bieten können.

Naturgemäß ergeben sich in diesem Zusammenhang auch immer wieder Fragen bezüglich der Beteiligung von Frauenvertreterinnen und der Schwerbehindertenvertretung, die von uns bearbeitet werden.

Neben der klassischen rechtsanwaltlichen Tätigkeit führen wir auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, Personalvertretungsrechts, zum LGG Berlin und zum Recht der Schwerbehinderten und der Schwerbehindertenvertretung Seminare durch, wobei für uns die praxisnahe, anwenderorientierte Schulung im Vordergrund steht.

Unsere Mandantschaft besteht aufgrund der sich herausgebildeten Spezialisierung  zu einem großen Teil aus Arbeitgebern, großen, mittelständischen und kleinen Unternehmen sowie Selbständigen. Wir vertreten aber auch Arbeitnehmer.  Ebenso gehören zu unseren Mandanten Behörden, öffentliche Unternehmen und sonstige Institutionen, die zum öffentlichen Dienst zählen.

Die Kanzlei kooperiert, wenn notwendig, mit Rechtsanwälten außerhalb von Berlin, sodass auch bei Aufträgen, für die die Berliner Gerichte nicht zuständig sind, auf Wunsch unserer Mandanten eine ortsnahe Betreuung der Mandanten sichergestellt ist. Außerdem arbeiten wir mit spezialisierten Rechtsanwälten, Fachanwälten und auch Notaren zusammen, wenn bei Mandaten Fachgebiete berührt werden, die außerhalb des klassischen Arbeitsrechts liegen, um so eine optimale Mandatsbetreuung zu gewährleisten.

Aufgrund der Büroleitung durch qualifizierte und berufserfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte und mit Hilfe des Einsatzes modernster Informations- und Kommunikationstechnologie ist eine optimale Mandatsbetreuung sowie die zeitnahe und kompetente Information der Mandanten über den Stand der jeweiligen Sache, als auch eine sehr gute Erreichbarkeit der Rechtsanwälte gewährleistet.  

Kanzlei

Sie befinden sich auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Maria Timmermann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Kontakt

RAin Timmermann
Kurfürstendamm 59
10707 Berlin

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