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Klageverfahren

Leider können sich für die Schwerbehindertenvertretung in diverser Hinsicht Auseinandersetzungen im Betrieb bzw. in der Dienststelle ergeben: die Schwerbehindertenvertretung kann mit dem Arbeitgeber/Dienststellenleiter über ihre Befugnisse und Rechte in Streit geraten, ebenso wie sie mit Betriebsrat, Personalrat oder Frauenvertretung  aufgrund etwaiger widerstreitender Interessen in Auseinandersetzungen geraten kann.

In einem solchen Fall kann es dazu kommen, dass ein Klageverfahren unvermeidlich ist.