Schwerbehindertenrecht
Das Arbeitsrecht ist vielfältig auch durch die Vorschriften des SGB IX zum Schwerbehindertenrecht geprägt.
Für Arbeitgeber ergibt sich die Notwendigkeit, die Regelungen bei der Durchführung personeller Einzelmaßnahmen, aber auch bei kollektiven Angelegenheiten zu beachten und bei Entscheidungen zugunsten oder zum Nachteil von Schwerbehinderten, zum Beispiel bei Einstellung oder Kündigung zu berücksichtigen.
Erst mit dem Jahr 2017 hat der Gesetzgeber eine Regelung eingeführt, nach der der Ausspruch einer Kündigung ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam ist. Das zeigt, wie wichtig das Schwerbehindertenrecht ist und wie wesentlich es sich auf die Arbeitsbeziehungen auswirken kann.
Für schwerbehinderte Arbeitnehmer enthält das SGB IX diverse Rechtsansprüche und Schutzvorschriften.
Schließlich regelt das SGB IX die Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung, die die in dem Unternehmen oder in der Dienststelle vorhandenen schwerbehinderten Menschen vertritt und darauf achtet, dass die Regelungen des SGB IX durchgeführt werden.
Die Regelungen des SGB IX werden ab dem Jahr 2018 durch das Bundesteilhabegesetz abgelöst. Das SGB IX wird dann außer Kraft treten.