Beschlussverfahren
Streiten sich Dienststellenleiter und Personalvertretung darum, ob dem Personalrat Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte gegeben sind, also ob er zuständig ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten einzuschlagen.
Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, das verfahrensrechtlich entsprechend wie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren ausgestaltet ist , werden diese Fragen dann geklärt.