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Personalvertretungsrecht

Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht regelt das Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen ähnlich wie im Betriebsverfassungsrecht. Für die  Verwaltungen des Bundes, wie zum Beispiel  die  Bundestagsverwaltung und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,  dazu zählt zum Beispiel die Agentur für Arbeit, sowie in den Gerichten des Bundes gilt das Bundespersonalgesetz.

Die Länder haben für ihre Verwaltungen, Gerichte und Betriebe sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eigene Personalvertretungsgesetze geschaffen. In Berlin,  zum Beispiel bei Polizeibehörden, aber auch bei den großen Anstalten öffentlichen Rechts, wie der BVG, der BSR und den Berliner Wasserbetrieben ist das PersVG Berlin anzuwenden.

Bevor sich Dienststelle und Personalrat heillos zerstreiten und nur noch mit Hilfe der Verwaltungsgerichte eine Klärung herbeiführen können, ist es immer sinnvoll, zunächst die eigene Rechtsposition abzuklären....