Klageverfahren
In welchen Fällen kann die Frauenvertreterin die Dienststelle verklagen?
Eine Anrufung des Verwaltungsgerichts kann in folgenden Fällen erfolgen:
- Wenn die Dienststelle die Rechte der Frauenvertreterin aus dem LGG verletzt hat
- Wenn die Dienststelle einen nicht den Vorschriften des LGG entsprechenden Frauenförderplan aufgestellt hat
- wichtig zu wissen ist, dass die Anrufung des Verwaltungsgerichts durch die Frauenvertreterin keine aufschiebende Wirkung hat, also die Maßnahme, die von der Dienststelle beabsichtigt war, durchgeführt werden kann.