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Klageverfahren

In welchen Fällen kann die Frauenvertreterin die Dienststelle verklagen?

Eine Anrufung des Verwaltungsgerichts kann in folgenden Fällen erfolgen:

  • Wenn die Dienststelle die Rechte der Frauenvertreterin aus dem LGG verletzt hat
  • Wenn die Dienststelle einen nicht den Vorschriften des LGG entsprechenden Frauenförderplan aufgestellt hat
  • wichtig zu wissen ist, dass die Anrufung des Verwaltungsgerichts durch die Frauenvertreterin keine aufschiebende Wirkung hat, also die Maßnahme, die von der Dienststelle beabsichtigt war, durchgeführt werden kann.