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Landesgleichstellungsgesetz (LGG Berlin)

Landesgleichstellungsgesetz (LGG Berlin)

Das Bundesgleichstellungsgesetz und die Landesgleichstellungsgesetze LGG Berlin der Länder haben für die Förderung und Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst eine beachtliche Bedeutung. Es dürfte wohl unumstritten sein, dass nicht zuletzt durch die Gleichstellungsgesetze die Position von Frauen im öffentlichen Dienst stark verbessert wurde.

Wichtig zu wissen ist aber, dass nur bei gleicher Eignung von Frauen und Männern Frauen der Vorzug zu geben sein wird. Etwas anderes würde sich mit dem Grundsatz der Bestenauslese im öffentlichen Dienst (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz) auch nicht vereinbaren lassen.

Wir haben hier einen Überblick über die wichtigsten Themen des LGG Berlin gegeben. Zum LGG Berlin gibt es eine Reihe von Verwaltungsvorschriften und auch Ausführungsvorschriften, die zumindest bei der Auslegung von Regelungen des LGG Berlin auch von Stellen ergänzend herangezogen werden müssen, für die die Ausführungsvorschriften nicht unmittelbar gelten. Aufgrund der nicht immer schlüssigen Regelungen im LGG Berlin, die sich insbesondere für zum Beispiel Anstalten, Stiftungen und Körperschaften öffentlichen Rechts nicht immer eindeutig, wie in der klassischen Verwaltung des Landes Berlin anwenden lassen, ist es oft erforderlich, Verfahrensabläufe etc. genau zu prüfen und anzupassen.