Teilzeit - Befristung
Bei Teilzeit- und Befristungsverträgen handelt es sich um besondere Arbeitsverträge, die besonderen gesetzlichen Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unterworfen sind. Außerdem regeln diverse Tarifverträge Besonderheiten zu Teilzeit und Befristung.
Es gibt Ansprüche auf Teilzeitarbeit sowohl aufgrund gesetzlicher als auch aufgrund diverser tarifvertraglicher Regelungen. Wann und unter welchen Voraussetzungen ein solcher Anspruch gegeben sein kann, muss im Einzelfall geprüft werden.
Befristungen sind im deutschen Arbeitsrecht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich und wirksam. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine wirksame Befristung vereinbart wird und wann eine Befristung unwirksam ist, ist ebenfalls der Prüfung im Einzelfall vorbehalten.
Einige Grundsätze zur Orientierung haben wir hier einmal zusammengefasst. In dem Verfahren zur Beantragung von Teilzeitarbeit, aber auch bei der Ablehnung von Teilzeitarbeit ist immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich um Rechtssicherheit herzustellen.