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Besonderheiten Kündigung

Besonderheiten Kündigung

Bei Kündigungen im öffentlichen Dienst sind Besonderheiten zu beachten. Das beginnt damit, dass im Geltungsbereich des PersVG Berlin anders als im Geltungsbereich des BetrVG oder einiger anderer Personalvertretungsgesetze der Personalrat einer Kündigung zustimmen muss und nicht nur angehört werden muss.

Die Kündigungsfristen weichen von den gesetzlichen Kündigungsfristen ab und es gelten für befristete Arbeitsverhältnisse in einigen Fällen abweichende besondere Kündigungsfristen.

Bei der Berechnung der Kündigungsfristen ist außerdem zu beachten, dass in bestimmten Fällen Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern anzurechnen sind.

In besonderen Fällen ist außerdem geregelt, dass ordentliche fristgemäße Kündigungen nach besonders langer Beschäftigungszeit nicht mehr möglich sind.

Um eine wirksame Kündigung auszusprechen bedarf es daher sorgfältiger Vorbereitung und jede ausgesprochene Kündigung ist daraufhin zu prüfen, ob tatsächlich die besonderen Reglungen für den öffentlichen Dienst in allen Punkten beachtet wurden.

 

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