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Rechte der Schwerbehinderten

Rechte der Schwerbehinderten

Die Rechte der Schwerbehinderten im Arbeitsverhältnis sind im SGB IX geregelt.

Dazu zählen zum Beispiel Sonderkündigungsschutzregelungen und Regelungen zur Einstellung von Arbeitnehmern, die vom Arbeitgeber zu beachten sind und sicherstellen sollen, dass Schwerbehinderte gleichen Zugang zu Arbeitsplätzen wie Nichtbehinderte haben.

Einstellung

Bei der Besetzung freier Arbeitsplätze hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob sie mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen sind. Dazu hat er rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen.

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Besonderer Kündigungsschutz

Die Kündigung von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von 50  oder diesen gleichgestellten Beschäftigten bedarf der Zustimmung des Integrationsamtes. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung eines Schwerbehinderten/eines gleichgestellten Beschäftigten wäre unwirksam.

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