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Wie kann die Schwerbehindertenvertretung ihre Rechte durchsetzen?

Wie kann die Schwerbehindertenvertretung ihre Rechte durchsetzen?

Der Arbeitgeber hat nach § 96 Abs. 8 Satz 1  SGB IX die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden persönlichen und sachlichen Kosten zu tragen.

Allerdings muss es sich dabei um notwendige Kosten handeln, die zur pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich sind.

Dafür reicht es aus, wenn die Schwerbehindertenvertretung die Ausgaben unter Anlegung eines verständigen Maßstabs und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für erforderlich halten kann. Einer Zustimmung des Arbeitgebers zu den Ausgaben  bedarf es dann nicht mehr. Allerdings gebietet es der Grundsatz der engen Zusammenarbeit nach § 99 Abs. 1 SGB IX, außergewöhnliche Aufwendungen mit dem Arbeitgeber oder dem Dienststellenleiter abzustimmen.

Ob die Schwerbehindertenvertretung im Einzelfall von notwendigen Kosten ausgehen darf,  kann nicht pauschal, sondern nur anhand des Einzelfalls bewertet werden.

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts  und die Durchführung eines zum Beispiel Beschlussverfahrens darf nicht mutwillig oder aus haltlosen Gründen erfolgen.

Welcher Rechtsweg einzuschlagen ist, also ob das Arbeitsgericht oder die Verwaltungsgerichte zuständig sind, und welche Verfahrensart (Klageverfahren oder Beschlussverfahren) zu wählen ist, ist abhängig davon gegen wen (zum Beispiel Arbeitgeber oder aber Personalrat) und auf was eine gerichtliche Auseinandersetzung gerichtet ist (zum Beispiel Streitigkeiten über den Anspruch auf Teilnahme an Sitzungen des Personalrats oder aber Streitigkeiten über die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers).

Auch hierzu kann pauschal eine Aussage nicht getroffen werden. Dies bedarf im Einzelfall der Prüfung.

Denkbar sind Auseinandersetzungen über Räume für die Schwerbehindertenvertretung,  über Sachmittel für die Schwerbehindertenvertretung, über das Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an Betriebsratssitzungen, Freistellung der Schwerbehindertenvertretung  etc.

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