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Beschlussverfahren

Beschlussverfahren

Streiten sich Dienststellenleiter und Personalvertretung darum, ob dem Personalrat Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte gegeben sind, also ob er zuständig ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten einzuschlagen.

Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, das verfahrensrechtlich entsprechend wie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren ausgestaltet ist , werden diese Fragen dann geklärt.