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Frauenförderplan

Frauenförderplan

Von wem und warum ist ein Frauenförderplan zu erstellen?

Frauenförderpläne sind in den jeweiligen Einrichtungen, auf die das LGG Berlin anwendbar ist, zu erstellen. Existieren mehrere Dienststellen in einer Einrichtung, wie das zum Beispiel bei den Berliner Verkehrsbetrieben oder den Berliner Wasserbetrieben der Fall ist, so kann jede dieser Dienststellen einen Frauenförderplan erlassen.

Frauenförderpläne sind innerbetrieblich das zentrale Instrument, um Frauenförderung voranzutreiben.

Was ist bei der Erstellung eines Frauenförderplans zu beachten?

Der Gesetzgeber gibt ein genaues Prüfprogramm bei der Erstellung des Frauenförderplans vor. Der Arbeitgeber muss bei der Erstellung des Frauenförderplans folgende Prüfschritte abarbeiten:

  • Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur (nach Entgelt- und Lohngruppen, Berufsfachrichtung und Vorgesetzten- und Leitungsebenen)
  • Analyse der Beschäftigtenstruktur, der erwarteten Fluktuation und der erwarteten Einsparungsmaßnahmen
  • Festlegung von Zielvorgaben nach Entgelt- und Lohngruppen, Berufsfachrichtung und Vorgesetzten- und Leitungsebenen für zwei Jahre
  • Personalentwicklungsplanung:
    • Festlegung der Anzahl von Frauen die an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen
    • Darstellung der Anzahl der AZuBi getrennt nach Geschlechtern, Berufsfachrichtung und Ausbildungsberuf und Einbeziehung in die PE-Planung

Dieses Prüfprogramm kann mit unterschiedlicher Tiefe bearbeitet werden. Die Erstellung eines solchen Frauenförderplans und insbesondere auch in welcher Form ein solcher Frauenförderplan zum Beispiel in privatwirtschaftlichen Unternehmen geschaffen wird, ist immer wieder Gegenstand intensiver Beratung.