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Tarifrecht - Öffentlicher Dienst

Tarifrecht - Öffentlicher Dienst

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes TVöD und TV-L und weitere Tarifverträge aus dem Sektor öffentlicher Dienst haben wir hier verlinkt.

Die Tarifverträge gliedern sich in einen allgemeinen Teil und in mehrere besondere Teile.

Für den Bereich des Bundes und der VKA gelten im TVöD zum Teil unterschiedliche Regelungen. Die Tarifverträge zur Überleitung (TVÜ) sind für den Bereich des Bundes und der VKA unterschiedlich ausgestaltet und in jeweils eigenen Tarifverträgen niedergelegt.

Vor Verwendung dieser Tariftexte ist jeweils sorgfältig der Geltungsbereich und deren Aktualität zu prüfen.

TV-L mit weiteren Tarifverträgen der TdL (Ärzte, Forst, Fahrer, Auszubildende

Berliner Tarifverträge

Was ist wo und für wen geregelt?

Der "Tarifdschungel" im öffentlichen Dienst ist nicht immer leicht zu durchschauen. Welche Tarifverträge mit welchem Inhalt wo Anwendung finden, muss immer erst geprüft werden, bevor ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Bedenkt man außerdem noch, dass für das Tarifgebiet Ost auch in Berlin teilweise heute noch Besonderheiten gelten, ist leicht vorstellbar, dass ein sicher geglaubter Anspruch doch nicht besteht. Eine Orientierungshilfe finden Sie hier. 

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Besonderheiten Arbeitszeit

Für die Arbeitszeitregelungen des TVöD werden hier die Besonderheiten, die in dessen Geltungsbereich Anwendung finden, im Überblick dargestellt. Andere Tarifverträge wie der TV-L oder zum Beispiel der TV-N enthalten zwar ähnliche, aber doch wieder spezifische Regelungen! Vorsicht ist daher auch hier geboten bei der Beurteilung, was jeweils für das konkret zu beurteilende Arbeitsverhältnis gilt.

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Besonderheiten Befristung

Die Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst ist durch die Tarifverträge Besonderheiten unterworfen. Am Beispiel des TVöD sind hier die wesentlichen Sonderregelungen dargestellt.

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Besonderheiten Kündigung

Der Ausspruch von Kündigungen unterliegt im Land Berlin im öffentlichen Dienst durch Regelungen im PersVG Berlin und in den Tarifverträgen besonderen Regelungen. Die Vorbereitung von Kündigungen in diesem Bereich bedarf daher besonderer Sorgfalt. Für Arbeitnehmer ergeben sich dadurch besondere Chancen, die Unwirksamkeit einer Kündigung im arbeitsgerichtlichen Verfahren feststellen zu lassen.

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