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Kündigung im Arbeitsverhältnis

Kündigung im Arbeitsverhältnis

Übersichten zu den Voraussetzungen von verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungen. Was ist bei Abmahnungen zu beachten?

Gesetzliche Grundlagen und Abwehrmöglichkeiten bei Kündigung und Abmahnung.

Gesetzliche Grundlagen

Sofern Tarifverträge keine Anwendung finden, sind grundsätzlich die arbeitsvertraglichen Regelungen und die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), z. B. wegen der Kündigungsfrist, beachtlich, daher hier eine Leseversion der wichtigsten Regelungen aus dem BGB.

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Kündigungsarten

Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen mehreren Kündigungsarten eines Arbeitsverhältnisses.

  • die ordentliche ("normale") Kündigung
  • die außerordentliche (oft fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund

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Personenbedingte Kündigung

Der Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Die Kündigung wegen Krankheit kennt drei wesentliche  Fallgestaltungen: Kündigung bei Kurzzeiterkrankungen, Kündigung bei langandauernder Erkrankung sowie Kündigung wegen gesundheitlicher Nichteignung.

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Verhaltensbedingte Kündigung

Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung und Darstellung einiger Grundsätze zu Abmahnungen.

  1. Verletzung vertraglicher Pflichten
  2. Negative Zukunftsprognose
  3. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
  4. Interessenabwägung
  5. Verschulden
  6. Abmahnung

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Was ist zu tun?

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer sich gegen eine fristlose oder fristgemäße Kündigung wehren, indem er sich durch eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht gegen die Kündigung wendet und gegebenenfalls deren Unwirksamkeit feststellen läßt.

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