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Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

Aus diesem Grund ist es ratsam, vor der Eingehung eines Arbeitsvertrages oder aber vor der Verwendung von Arbeitsvertragsformularen prüfen zu lassen, ob das Gewollte mit der beabsichtigten Formulierung im Vertrag erreicht werden kann oder aber wie das gewollte wirksam formuliert werden kann. Außerdem sollten die Vertragsparteien vermeiden, lückenhafte Regelungen in einem Arbeitsvertrag zu treffen. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn die Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Tarifverträge geregelt werden.

Klauseln, die vor ihrer Verwendung hinsichtlich der konkreten Formulierung wohl überlegt sein wollen, bzw. aus Arbeitnehmersicht, ob Arbeitnehmer sich darauf einlassen können, sind zum Beispiel:

  •  Versetzungsklauseln
  •  Altersgrenzenvereinbarungen
  •  Anrechnungsvorbehalte bezogen auf Zulagen
  •  Arbeit auf Abruf
  •  Ausschlussfristen
  •  Befristungsregelungen
  •  Befristung einzelner Arbeitsbedingungen
  •  Bezugnahmeklauseln
  •  Dienstwagenrückgabe
  •  Ermessensgratifikationen
  •  Freistellungsklauseln
  •  Freiwilligkeitsvorbehalte
  •  Haftung
  •  Klageverzicht
  •  Kündigung Ausschluss
  •  Kurzarbeitsklauseln
  •  Mehrarbeitsregelungen und Überstundenpauschalen
  •  nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  •  Nebentätigkeitsverbote
  •  pauschale Abgeltung von Überstunden
  •  Probezeitvereinbarungen
  •  Rücktrittsvorbehalte
  •  Rückzahlungsregelungen
  •  Schriftformklauseln
  •  Verfallklauseln
  •  Versetzungsklauseln
  •  Vertragsstrafenregelungen
  •  Widerrufsvorbehalte
  •  Zielvereinbarungen
  •  etc.

Dies sind nur einige Beispiele, zu denen es inzwischen umfangreiche Rechtsprechung gibt, die es zu beachten gilt.

Nicht immer führt eine unwirksame Teilregelung zur Unwirksamkeit einer vollständigen Klausel im Arbeitsvertrag. Kann die unwirksame Regelung herausgestrichen werden und bleibt die restliche Regelung verständlich, sogenannter "blue pencil test", so bleibt der Rest der Regelung wirksam.

Vor der Verwendung von Formularen für Arbeitsverträge und vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sollten Sie sich gut überlegen ob sie die Regelungen nicht zuvor durch einen Anwalt prüfen lassen, denn "Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch!"

 

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