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Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge

Arbeitsverträge stellen die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses dar. Ein wohlüberlegter Arbeitsvertrag kann spätere Auseinandersetzungen vermeiden helfen und erleichtern. Nicht jede verwendete oder wünschenswerte Regelung ist auch wirksam. Arbeitsverträge unterliegen der AGB-Kontrolle, wenn Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwenden. Überraschende, unklare Regelungen oder Regelungen, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, können die Unwirksamkeit von Einzelregelungen zur Folge haben. Beispielhaft sind hier zum Beispiel Vertragsstrafenregelungen zu nennen, die nicht in jedem Fall wirksam sind.

Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

Soweit Tarifverträge auf die Arbeitsverhältnisse Anwendung finden, oder Tarifverträge in den Arbeitsverträgen in Bezug genommen werden ist, sind Gestaltungsspielraum bei der Entscheidung mit welchem Wortlaut die Tarifverträge in Bezug genommen werden - mit jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen - gegeben.

Außerdem lohnt es sich etwaige Gestaltungsspielräume die durch den Tarifvertrag eingeräumt werden oder aber neben dem Tarifvertrag bestehen, aktiv zu nutzen.

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